Widerrufsbelehrung und Mitwirkungspflichten
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Engrade GmbH, Handjerystr. 48, 12161 Berlin, Telefon: 030-99 40 423-10, Telefax: 030-99 40 423-99, E-Mail: info@engrade.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wir Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Mitwirkungspflichten
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass uns alle für die Ausführung unserer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, uns alle Informationen erteilt werden und wir von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.
Auf unser Verlangen haben Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Ihnen vorgelegten Unterlagen sowie Ihrer Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht behält sich die Engrade GmbH vor, Ihnen ausbleibende Fördermittelzahlungen durch das BAFA gesondert in Rechnung zu stellen, soweit das BAFA diese bewilligt hat, Sie die Engrade GmbH zum direkten Einzug der Fördermittel bevollmächtigt haben und das Ausbleiben der Fördermittelzahlung auf die Verletzung der Mitwirkungspflicht zurückzuführen ist.