Änderungen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude

Ab dem 1. Juli 2023 treten bedeutende Veränderungen in der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) in Kraft. Diese Änderungen werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 25 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Neuerungen betreffen das Förderverfahren, die Voraussetzungen für Förderfähigkeit sowie die Zuständigkeiten der Behörden. In diesem Blogbeitrag werden wir einen Überblick über die wesentlichen Änderungen geben und die Auswirkungen auf die Energieberatungsbranche beleuchten.

Umstellung des Förderverfahrens:

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft das Förderverfahren selbst. Zukünftig werden die Zuschüsse direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Dies bedeutet, dass die Antragsteller den Förderantrag stellen und den Zuwendungsbescheid erhalten. Es besteht außerdem die Möglichkeit, sich im Förderverfahren durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, was den Prozess für viele erleichtern dürfte.

Voraussetzung:

Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste:

Um förderfähig zu sein, muss die Energieberatung von einer Person durchgeführt werden, die in der Energieeffizienz-Expertenliste gelistet ist. Die Liste ist unter www.energie-effizienz-experten.de zugänglich. Die Energieberater müssen in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet sein, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können. Dies stellt sicher, dass qualifizierte Experten die Beratungen durchführen.

Notwendigkeit eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP):

Ab dem 1. Juli 2023 werden Energieberatungen nur noch gefördert, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) unter Verwendung der aktuellen iSFP-Druckapplikation erstellt wird. Dieser Plan dient als umfassende Grundlage für die energetische Sanierung des Wohngebäudes. Die Einbeziehung eines solchen Plans erhöht die Effektivität und Nachhaltigkeit der Beratungen.

Übergangsregelung für die Zulassung:

Bis zum 31. Dezember 2023 wird auch weiterhin die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilte Zulassung für das Förderprogramm Energieberatung anerkannt. Diese Übergangsregelung ermöglicht es bereits zugelassenen Beratern, ihre Tätigkeit fortzusetzen und bietet eine reibungslose Umstellung auf die neuen Richtlinien.

Veränderung der Zuständigkeit:

Eine weitere bedeutende Änderung betrifft die Zuständigkeit für die Zulassung von Energieberatern. Ab dem 1. Juli 2023 liegt die alleinige Zuständigkeit bei der Deutschen Energie-Agentur (dena). Dies betrifft sowohl die Bundesförderprogramme Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und die Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN). Die dena übernimmt die Verantwortung für die Zulassung der Energieberaterinnen und Energieberater und gewährleistet somit eine einheitliche und qualitativ hochwertige Umsetzung der Förderprogramme.

Neuer Internetauftritt und Online-Antragsverfahren:

Zum 1. Juli 2023 wird das BAFA einen neuen Internetauftritt für die Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) bereitstellen. Dort wird ein neues Antragsformular zur Verfügung stehen, um Zuschussanträge online zu stellen. Des Weiteren wird es voraussichtlich ab Ende September möglich sein, Verwendungsnachweise über die neue Internetseite einzureichen. Für Anträge, die vor dem 1. Juli 2023 gestellt wurden, bleibt das bestehende System zur Antragsbearbeitung weiterhin verfügbar.

Fazit:

Die neuen Änderungen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ab Juli 2023 haben das Ziel, den Prozess der Förderung effizienter und zugänglicher zu gestalten. Durch die direkte Auszahlung der Zuschüsse an die Beratungsempfänger und die verstärkte Einbindung von qualifizierten Energieeffizienz-Experten wird die Qualität der Beratungen erhöht. Die Einführung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sowie die Übertragung der Zulassungszuständigkeit auf die dena sind weitere Schritte zur Verbesserung der Energieberatung für Wohngebäude. Mit dem neuen Internetauftritt und dem Online-Antragsverfahren wird zudem der Antragsprozess vereinfacht und modernisiert. Insgesamt bieten die neuen Richtlinien eine optimierte Förderung und unterstützen Hausbesitzer dabei, energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen umzusetzen und ihren Energieverbrauch zu reduzieren.

Quelle:

Die genauen Details und Regelungen der neuen Richtlinie zur Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) ab Juli 2023 sind im Bundesanzeiger nachzulesen. Sie können die genaue Verordnung im amtlichen Teil des Bundesanzeigers unter folgendem Link einsehen: Quelle: Bundesanzeiger – Amtlicher Teil.

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