Fast-Nullenergie geht–auch in der Sanierung!


Seit dem 28.7.22 ist bei Sanierung der „schlechteste“ förderfähige Effizienzhausstandard der BEG-85-Standard. Es werden schrittweise weitere förderfähige BEG-Effizienzhausstandards wegfallen, wenn sich die gesetzlichen Anforderungen verschärfen. So ist schon bekannt, dass 2025 der Effizienzhausstandards 70 Pflicht wird.

Für die Erreichung der Effizienzhausstandards 70 EE – mit Beheizung über mind. 65% erneuerbarer Energie – beträgt für ein Worst-Performance-Building 5 + 5 + 10 %. Für den Effizienzhausstandard 55 EE wären es 15 + 5 + 10 = 30 % zuzüglich eines zinsvergünstigten Darlehens.

Bei Einzelmaßnahmen wurde die jährlich ansetzbare förderfähige Investitionssumme auf max. 600.000 €/a -also bei einer Grenze von 10 Wohnungen – begrenzt.

Die Förderung für Einzelmaßnahmen in der Sanierung ist an energetische Anforderungen gebunden, die in etwa dem Effizienzhausstandard 55 entsprechen. Jedoch wurde auch die Zuschussförderung von 20 % (25 % mit iSFP-Bonus) auf 15 % (20 %) reduziert.

Wie stark man sein Gebäude dämmen sollte, bestimmt unter Umständen der verfügbare Platz auf dem Grundstück. Wenn zum Gebäude, zur Grundstücksgrenze und unter den Sonden ist ein Mindestabstand von 6 m einzuhalten ist, kann bei kleinen Grundstücken dies sehr schnell ein begrenzender oder Sole-Wasser-Wärmepumpen ausschließender Faktor werden. Zudem ist die Erdwärmesonde kostenintensiv. Dafür ist eine solche Anlage deutlich effizienter als eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, da sie auch ohne Elektro-Direktheizung auskommt. Im Sommer ist eine passive Gebäudekühlung über die Flächenheizung möglich, mit dem Effekt von bis zu 2 °C Temperatursenkung. Seit dem 15.8. gibt es für Sole-Wasser-Wärmepumpen zusätzlich 5 % Zuschuss. Wird eine über 20 Jahre alte Heizung ersetzt, erhöht sich die Förderung nochmals um 10 %. Allerdings ist eine Mindestjahresarbeitszahl von 2,7 in 2023 und 3,0 ab 2024 für Wärmepumpen zu erreichen.

Nachfolgende Tabelle zeigt für unterschiedliche Sanierungsstandards die Heizlast und sich daraus ergebenden Sondenlängen. Betrachtet wurde ein frei stehendes Einfamilienhaus mit 10 x 10 m Grundfläche und bis in den First ausgebautem und genutztem Dachgeschoss.

U-Werte
Hüllflächenverluste in W nach Bauteilen bei 20/-13 °C

Die Wärmedämmung wirkt sich auch auf die Größe und Leistung der Heizflächen aus. Optimal ist eine Fußboden- oder Wandheizung mit max. 35 °C Vorlauftemperatur. Bei einer Sole-Wasser-Wärmepumpe und einer Heizungsvorlauftemperatur von 35 °C wird eine Arbeitszahl (COP) von > 4,5 erreicht, aus 1 kWh Strom werden demnach 4,8 kWh Wärme bereitgestellt. Damit lassen sich Jahresarbeitszahlen von >5 für die Beheizung erreichen.

Nachfolgende Aufstellung zeigt die grob erforderlichen Dämmstärken und die U-Werte, die grob für die Erreichung der einzelnen Dämmstandards erforderlich sind.

BEG-EH

In nachfolgender Tabelle sind die groben U-Wert-Anforderungen auch an den Effizienzhausstandard Denkmal mit aufgeführt. Ach, bei Baudenkmälern sollten die U-Werte der einzelnen Bauteile zumindest an den Anforderungen für Einzelmaßnahmen orientiert sein. Beim Fußboden oder der Kellerdecke sind u. U. die U-Wert-Anforderungen aufgrund geringer Aufbauhöhen nicht erreichbar. Beim Dach sollte eine möglichst starke Dämmung auf einen U-Wert von 0,16- bis 0,14 W/m² angestrebt werden.

BEG-EH 2

Für die Warmwasserbereitung wird entweder eine Solarthermische Anlage empfohlen (höherer Wirkungsgrad von > 80 %) oder ein zusätzlicher Elektroheizstab im Warmwasserspeicher -der über die PV-Anlage (Wirkungsgrad von ca. 20 %) mit überschüssigem Strom versorgt wird -. Eine sog. Frischwasserstation erzeugt ähnlich wie ein elektrischer Durchlauferhitzer Warmwasser nur bei Abnahme – sehr oft reichen ggf. schon 45 °C oder für die Körperpflege gar nur 40 °C, was der Effizienz der Wärmepumpe sehr nützt. Die Solarthermie kann zudem mit den sommerlichen solaren Überschüssen das Erdreich regenerieren und erzeugt von April bis Oktober große Teile des Warmwasserbedarfs.

Kommt eine Sole-Wärmepumpe nicht infrage, muss eine Luft-Wasser-Wärmepumpe geprüft werden. Doch bei Reihenhäusern und kleinen, schmalen Grundstücken ergeben ggf. Probleme in Bezug auf den Lautstärkepegel der Anlage.

Für die Erzeugung von rein erneuerbarer Heizwärme kann ergänzend ein Solar-Luft-Kollektor zusätzlich zum Einsatz kommen, der mittels vor erwärmter Luft die Lüftungswärmeverluste abdeckt und auch zusätzlich Transmissionswärmeverluste teilweise mit abdecken kann. Der Vorteil von Luft besteht darin, dass diese sich aufgrund der geringen Dichte und Wärmekapazität über 4.000 mal schneller erwärmt als Wasser. Damit bringt die Anlage gerade im Winter deutlich eher und mehr Ertrag. Sobald die Lufttemperatur im Kollektor 20 °C beträgt, wird die Luft in den dahinterliegenden Raum eingeblasen. Allerdings scheint im Winter nicht immer bei heiterem Himmel die Sonne. Aufgrund des niedrigen winterlichen Sonnenstandes ist eine möglichst steile Aufstellung des Kollektors sinnvoll. Für den Sommer lässt sich auf Warmwasser mittels eines Luft-Wasser-Wärmeübertragers umschalten.

Was die Betriebskosten anbetrifft, sorgt die Dämmung des Gebäudes sowie die Kombination von Wärmepumpe und Photovoltaik für sehr geringe Heiz- und Energiekosten.

Die Photovoltaikanlage könnte bei einer Leistung von 10 kWp und einer Fläche von ca. 55 m² Teile des Wärmepumpenstroms decken (bis zu 80 % nach DIN 18599-9), den Haushaltsstrom mit Batteriespeicher zu bis zu 60 % abdecken, und dazu auch noch ein E-Auto laden. Für detailliertere Ergebnisse ist eine Simulation des Gesamtsystems mit einer geeigneten Software durchzuführen.

Optimale Ergänzung ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, deren Antriebsstrom ebenfalls zu überwiegenden Teilen mit der Photovoltaik gedeckt werden kann. Je nach Wärmerückgewinnungsgrad (80 – 90 %) kann bei 0 °C Außentemperatur und einer Raumlufttemperatur von 20 °C die Zuluft auf 16 – 18 °C vor erwärmt werden kann. Mit der Lüftung können Heizkreistemperaturen weiter abgesenkt werden, weil der Lüftungswärmeanteil mit zunehmender Dämmung des Gebäudes steigt und bei hoch wärmegedämmten Gebäuden bis zu 50 % betragen kann.


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