Zusammenfassung des ersten Teils
Heizungsanlagen im Geschosswohnungsbau / Mehrfamilienhäuser werden nur gefördert, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Gas-Heizungen können zur Spitzenlastabdeckung dienen. Anhand der kommunalen Wärmeplanung und Heizungskonzepte wird ermittelt, wo Fern- oder Nahwärme sinnvoll ist. Daten zur Energieeffizienz und Wärmeschutz sind entscheidend für die Planung. Maßnahmen wie Dachdämmung und Fenstererneuerung bieten Einsparpotenzial. Eine Analyse der Heizlasten und Heizkörperleistung ist essentiell für effektive Heizungskonzepte. Dadurch können Heizkosten und Sondenlängen bei Wärmepumpen reduziert werden.
Ist Heizungsoptimierung förderfähig?
Um zu prüfen, ob eine Hybridheizung mit Wärmepumpe möglich ist, sind folgende Arbeitsschritte erforderlich:
- Heizlastberechnung für jeden einzelnen Raum
- Ermittlung der Heizkörperleistung je Raum
- Ermittlung der Heizkörperreserven (Heizkörperleistung zu Heizlast) und Ableitung eines möglichen Bivalenzpunktes mit Spitzenlast über die Gasheizung
- Im nächsten Schritt kann geprüft werden, inwiefern sich durch einfache Maßnahmen wie die Dämmung der obersten Geschossdecke / Fenstererneuerung und Dämmung der Kellerdecke (wegen der Leitungen entlang der Kellerdecke ggf. schwierig) weitere Heizkörperreserven für einen effizienteren Wärmepumpenbetrieb schafft.
- Der Austausch von Heizkörpern wird als „Heizungsoptimierung“ mit 15 % bzw. 20 % gefördert, wenn die neuen Heizkörper gleich auf 55 / 45 °C bemessen werden.
- Mit jeder weiteren Maßnahme der energetischen Ertüchtigung kann die Raumheizlastberechnung fortgeschrieben werden und geprüft werden, wie weit die Vor- und Rücklauftemperatur für den Heizkreis absenkbar ist. Jedoch weisen nach Dämmung beispielsweise von Außenwänden die Heizkörper verschiedene Leistungsreserven auf. Wenn eine umfassende Dämmung des gesamten Gebäudes erfolgt ist, weisen die Bestandsheizkörper Reserven auf, die eine Absenkung auf 55/45°C ggf. schon ermöglichen.
Wenn eine Sanierung des Gebäudes (z.B. Mehrfamilienhäuser) in einzelnen Schritten geplant ist, kann für das Gebäude ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden. Mittels individuellem Sanierungsfahrplan erhöht sich die anrechenbare Investitionssumme von 30T € mit 15 % Zuschuss auf 60T€ mit 20% Zuschuss.
Aus den Ergebnissen lässt sich ableiten, dass grundsätzlich nicht nur die Heizleistung mit der Dämmung proportional abnimmt, sondern auch der Energiebedarf selbst. Eine zusätzliche Einsparung an Energie ergibt sich dann durch eine rein erneuerbare Heizung – beispielsweise einer Wärmepumpe, die mit einer PV-Anlage kombiniert wird. Am Markt werden auch zunehmend PVT-Anlagen angeboten, die mit einer Sole-Wasser-Wärmepumpe kombiniert werden können. PVT-Kollektoren erzeugen sowohl Wärme als auch Strom, sind jedoch gegenüber der Einzelanlage weniger effizient.
Problematisch ist bei der Photovoltaikanlage die Abrechnung des erzeugten Stroms bzw. dessen Nutzung über Mieterstrommodelle (z.B. Mehrfamilienhäuser ).
Sole-Wasser-Wärmepumpen sind deutlich teurer als Luft-Wasser-Wärmepumpen. Auch Solarwärme kann direkt oder indirekt über einen Pufferspeicher als Wärmequelle für eine Wärmepumpe herangezogen werden und verringert so die erforderliche Sondenlänge deutlich um 50-60 %.
Förderung von Heizungsanlagen als Einzelmaßnahme seit 2024 über die KfW
Die Grundförderung – die auch für Hybridsysteme gilt – beträgt 30 %. Hinzu kommt ein Effizienzbonus für Wärmepumpe mit natürlichem Kältemitteln bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe bzw. für Sole-Wasser-Wärmepumpen, die aber in der Errichtung aufgrund der Bohrungen bzw. der Erdarbeiten für die Verlegung eines Erdkollektors insgesamt.
Die für die Heizungsförderung ansetzbaren Kosten betragen für die erste WE 30 T€, für die zweite bis sechste WE 15T€ und ab der siebten Wohneinheit 8T€ (Mehrfamilienhäuser).
Neu ist zudem, dass ein Vorvertrag mit dem Heizungsunternehmen für die Beantragung der Förderung geschlossen werden muss, der zumindest die Aufschiebende Bedingung enthält, dass der Vertrag erst mit Förderzusage zustande kommt.
Obligatorisch für jegliche Art der Heizungsförderung ob als Einzelmaßnahme oder wie im Folgenden für Komplettsanierung ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleiches nach Verfahren B. Dies bedeutet, dass zunächst die Raumheizlast berechnet und danach entweder die Heizkörper auf Niedertemperaturniveau bemessen werden, weil sie ohnehin zum Austausch vorgesehen sind oder die Bestandsheizkörper auf die sich ergebenden Leistungsreserven hin in der Vorlauftemperatur soweit wie möglich abgesenkt werden oder einzelne Heizkörper teilweise ersetzt werden.
Der hydraulische Abgleich gewährleistet, dass jeder Heizkörper mittels voreinstellbarer Ventile mit genau der Wassermenge versorgt werden, die für die Abdeckung der Heizkörperleistung erforderlich sind. Dabei bedeutet eine Absenkung der Vorlauftemperaturen auch, dass die Heizung über das Jahr effizienter – also mit höherer Arbeitszahl- betrieben werden kann. Dabei erreichen Sole-Wasser-Wärmepumpen höhere Jahresarbeitszahlen als Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Förderung der Komplettsanierung über zinsvergünstigtes KfW-Darlehen
Höhere Flexibilität bietet eine Komplettsanierung auf einen der möglichen Effizienzhausstandards. Für den BEG-Standard 70 beträgt der Zuschuss 10 % bei einer ansetzbaren Investitionshöhe von 120T€ pro Jahr. Für BEG-Standard 55 sind es 15 %.
Für bislang ungedämmte Gebäude (vor1978 errichtet) kann sowohl die EE-Klasse als auch der Worst-Performing-Building-Zuschlag erzielt werden. Der WPB-Zuschlag wird für die Effizienzhausklassen 70 / 55 / (40) nur zusammen mit der EE-Klasse gewährt.
Dies kommt einer versteckten Förderkürzung in Bezug auf den WPW-Zuschlag gleich denn ohne EE-Klasse kann auch der WPW-Zuschlag nicht gewährt werden. Einerseits ermöglicht die EE-Klasse einerseits die Erhöhung der anrechenbaren Kosten von 120 T€ auf 150 T€ und 5 % mehr Zuschuss. Die EE-Klasse wird nur dann erreicht, wenn neben der Wärmepumpe auch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (beispielsweise je Wohnung) errichtet wird. Wenn davon ausgegangen wird, dass allein pro Wohnung die Lüftungsanlage um 20T€ kostet, verbleiben für die Wärmepumpe 10T€ / WE als anrechenbare Kosten.
FAQ zum Thema Heizungskonzepte für Mehrfamilienhäuser
Welche Heizsysteme sind für Mehrfamilienhäuser am effizientesten?
Effiziente Heizsysteme für Mehrfamilienhäuser umfassen Zentralheizungen, Blockheizkraftwerke (BHKW), Wärmepumpen und Fernwärme, die durch gemeinsame Nutzung Kosten sparen und die Effizienz steigern.
Wie können erneuerbare Energien in Heizungskonzepten integriert werden?
Erneuerbare Energien wie Solarthermie und Biomasse können integriert werden, um den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Welche gesetzlichen Anforderungen müssen erfüllt werden?
Heizungsanlagen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen, um förderfähig zu sein. Gas-Heizungen dürfen zur Spitzenlastabdeckung eingesetzt werden.
Was sind die wichtigsten Vorteile hybrider Heizsysteme?
FHybride Heizsysteme bieten Flexibilität, erhöhen die Versorgungssicherheit und senken die Betriebskosten durch die Kombination konventioneller und erneuerbarer Energien.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Es gibt staatliche Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen für die Installation energieeffizienter Heizsysteme und die Integration erneuerbarer Energien.
➡️ In Teil 2 des Artikels über Heizungskonzepte für Mehrfamilienhäuser erfahren Sie weitere Details. Lesen Sie auch den ersten Teil und andere relevante Artikel zur Optimierung von Heizsystemen in Mehrfamilienhäusern.
🔗 BAFA Antrag – Informieren Sie sich über Fördermöglichkeiten zur Heizungsoptimierung und wie Sie den BAFA-Antrag stellen können.